Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Advicca – Patrick Erb

AI-Beratung · Prozessautomatisierung · Corporate LLM & Voice Agents Lösungen

Stand: Februar 2026

§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Patrick Erb, Inhaber des Einzelunternehmens Advicca, Europaring 12, 68623 Lampertheim (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Lösungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Prozessautomatisierung und digitale Transformation.

1.2 Ausschließlich B2B-Geschäft

Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, ausschließlich in dieser Eigenschaft zu handeln.

1.3 Geltung der AGB

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

1.4 Maßgebliche Fassung

Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Leistungsportfolio

Der Anbieter erbringt unter der Marke „Advicca“ insbesondere folgende Leistungen: (a) AI-Automation Workflows: Entwicklung, Implementierung und Optimierung von automatisierten Geschäftsprozessen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz; (b) Corporate LLM-Lösungen: Beratung, Konzeption und Umsetzung von unternehmensinternen Large Language Model-Systemen mit Fokus auf DSGVO-Konformität und Datensouveränität; (c) Voice Agents: Entwicklung und Integration von KI-basierten Sprachassistenten für Kundenservice und interne Anwendungen; (d) Beratung und Schulung: Strategische Beratung zur digitalen Transformation und KI-Integration sowie Mitarbeiterschulungen.

2.2 Dienstvertrag, kein Werkvertrag

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter die sorgfältige Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch ein bestimmtes Werk oder einen bestimmten Erfolg. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere bei KI-basierten Lösungen ein spezifischer Erfolg nicht garantiert werden kann, da die Ergebnisse von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.

2.3 Leistungsbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsvereinbarung. Der Anbieter behält sich vor, den Inhalt und die Ausgestaltung seiner Leistungen nach billigem Ermessen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und den Vertragszweck nicht wesentlich verändert.

§3 Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen des Anbieters auf Webseiten, in Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme in Textform (E-Mail), schriftlich oder fernmündlich mit anschließender Textformbestätigung.

3.2 Auftragsbestätigung

Der Kunde erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung in Textform. Bei mündlich geschlossenen Verträgen erfolgt eine Bestätigung in Textform.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich und vollständig erbringen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Daten, Zugänge, Informationen und Entscheidungen.

4.2 Ansprechpartner

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Abstimmungen und Entscheidungen im Rahmen des Projekts zur Verfügung steht.

4.3 Technische Voraussetzungen

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderliche technische Infrastruktur auf seiner Seite bereit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.4 Folgen unterlassener Mitwirkung

Ist der Anbieter an der Leistungserbringung gehindert, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Darüber hinaus kann der Anbieter Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

§5 Prüfung und Abnahme

5.1 Prüfungspflicht

Der Kunde hat jede vom Anbieter gelieferte Teilleistung (Konzepte, Workflows, Konfigurationen, Dokumentationen und ähnliches) unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf (5) Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu rügen.

5.2 Abnahmefiktion

Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die jeweilige Teilleistung als vertragsgerecht genehmigt. Rechte wegen versteckter Mängel sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Sämtliche Preisangaben des Anbieters sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Zahlungsziel

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.3 Vorleistung

Der Anbieter kann je nach Projektumfang eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes vor Leistungsbeginn verlangen. Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor vereinbarte Anzahlungen vollständig beim Anbieter eingegangen sind.

6.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist dem Kunden nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Laufzeit

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen verlängert sich der Vertrag automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

7.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug gerät oder wesentliche vertragliche Pflichten trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.

7.3 Kündigungsform

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend).

7.4 Vergütung bei Kündigung

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für bereits erbrachte Leistungen unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Einsatz von Subunternehmern und Drittdiensten

8.1 Berechtigung

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

8.2 Technische Drittdienste

Zur Erbringung von KI- und Automatisierungsleistungen nutzt der Anbieter technische Dienste Dritter, insbesondere API-Dienste von KI-Anbietern (z.B. Anthropic, OpenAI), Cloud-Infrastruktur und spezialisierte Softwaretools. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz solcher Dienste einverstanden, soweit sie zur Leistungserbringung erforderlich sind und datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.

8.3 EU-Hosting

Soweit im Angebot als DSGVO-konforme Lösung vereinbart, wird der Anbieter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden ausschließlich Dienste einsetzen, deren Server in der Europäischen Union oder einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau betrieben werden.

§9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

9.1 Eigentum des Anbieters

Sämtliche vom Anbieter entwickelten Konzepte, Methoden, Frameworks, Prompts, Workflow-Templates, Schulungsmaterialien und sonstiges Know-how stehen im alleinigen Eigentum des Anbieters. Bestehende Urheber- und gewerbliche Schutzrechte verbleiben beim Anbieter.

9.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags erstellten kundenspezifischen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Räumlich- und zeitliche Reichweite des Nutzungsrechts richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung; bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung gilt das Nutzungsrecht als zeitlich unbefristet und räumlich unbeschränkt für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.

9.3 Weitergehende Rechte

Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, eine Übertragbarkeit oder Unterlizenzierbarkeit bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

9.4 Schutz vor Weitergabe

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugänge, Login-Daten oder Inhalte der vom Anbieter bereitgestellten Systeme, Plattformen oder Materialien an nicht autorisierte Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro je Verstoß verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

9.5 Rechte des Kunden

Stellt der Kunde dem Anbieter Materialien (Daten, Bilder, Texte, Logos) zur Verfügung, garantiert der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei.

§10 Vertraulichkeit

10.1 Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

10.2 Vertrauliche Informationen

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Prozessdaten, Kundendaten, Preisgestaltungen sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

10.3 Dauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.

10.4 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, die der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, die von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§11 Datenschutz

11.1 Datenschutzerklärung

Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Anbieter höchste Priorität. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.advicca.de/kontakt/datenschutzerklaerung sowie den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

11.2 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.

11.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Anbieter hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Details werden im Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.

11.4 Unterauftragsverarbeiter

Der Anbieter informiert den Kunden über den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Der Kunde hat das Recht, gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters innerhalb von zwei (2) Wochen nach Information schriftlich Einspruch zu erheben, wenn sachliche Gründe vorliegen.

11.5 Datenstandorte

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union. Ein Transfer in Drittländer erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO oder bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO.

§12 Haftung

12.1 Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Haftung bei Kardinalpflichten

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Haftungsausschluss

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Besonderheiten bei KI-Lösungen

Der Kunde erkennt an, dass KI-basierte Lösungen inhärente Unsicherheiten aufweisen und Ergebnisse produzieren können, die nicht immer vorhersehbar oder fehlerfrei sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von KI-generierten Inhalten entstehen, soweit der Anbieter die vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten hat und den Kunden auf entsprechende Risiken hingewiesen wurde.

12.5 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die der Anbieter unbeschränkt haftet.

12.6 Beweislast

Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen; das Fehlen eines Verschuldens durch den Anbieter (gesetzliche Beweislastverteilung).

§13 Referenzen

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und das Firmenlogo des Kunden für Referenzzwecke zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Testimonials, Fallstudien oder detaillierte Projektbeschreibungen werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

§14 Ausschluss des Widerrufsrechts

Da der Anbieter ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§15 Änderungen der AGB

15.1 Änderungsrecht

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten über Änderungen in Textform informieren.

15.2 Widerspruchsrecht

Der Kunde kann den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen. Schweigt der Kunde innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als anerkannt. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen.

15.3 Kündigung bei Widerspruch

Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat jede Partei das Recht, laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kündigen.

15.4 Wesentliche Änderungen

Änderungen, die den Vertragsgegenstand wesentlich erweitern oder die Hauptleistungspflichten des Anbieters zulasten des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§16 Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lampertheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

16.5 Schriftformklausel

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.


 

Advicca – Komplexität wird Klarheit

Europaring 12 · 68623 Lampertheim · patrick.erb@advicca.de · www.advicca.de

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